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   OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 5 Ss (OWi) 290/96 - (OWi) 131/96 I   

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OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 5 Ss (OWi) 290/96 - (OWi) 131/96 I (https://dejure.org/1996,6637)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.1996 - 5 Ss (OWi) 290/96 - (OWi) 131/96 I (https://dejure.org/1996,6637)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 1996 - 5 Ss (OWi) 290/96 - (OWi) 131/96 I (https://dejure.org/1996,6637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 489
  • VRS 93, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 5 Ss OWi 290/96
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1995 - 5 Ss OWi 338/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 5 Ss OWi 290/96
    Das ausnahmsweise Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots wegen der Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz oder schwerwiegender Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens des Betroffenen ist eingehend und mit Tatsachen belegt zu begründen (vgl. Senatsbeschluß vom 6. November 1995 in VRS 91, 152, 153).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.1995 - 5 Ss OWi 204/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 5 Ss OWi 290/96
    Dies ist dem von einem Fahrverbot Betroffenen grundsätzlich zuzumuten, da anderenfalls die Funktion des Fahrverbotes als wirksame Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme weitgehend ins Leere liefe (Senatsbeschluß vom 2. Juni 1995 - 5 Ss (OWi) 204/95 - (OWi) 87/95 I).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss OWi 191/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 5 Ss OWi 290/96
    Das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots kommt demgegenüber nur in Betracht, wenn derart ungewöhnliche Umstände vorliegen, daß eine Ausnahme vom Regelfall der Verhängung gerechtfertigt ist (Senatsbeschluß vom 27. Juni 1996 - 5 Ss (OWi) 191/96 - (OWi) 94/96 I).
  • OLG Köln, 11.06.1999 - Ss 237/99

    Absehen von einem Fahrverbot wegen beruflichen oder wirtschaftlichen

    Allerdings können erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher oder durchschnittlicher Umstände ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen (OLG Düsseldorf VRS 93, 202, 203; 94, 282, 283; OLG Hamm, VRS 95, 138, 139; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung VRS 86, 152; NZV 1998, 293; Senatsentscheidung vom 04.05.1999 - Ss 179/99 B).

    Das geschäftliche oder berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug selbst zu steuern, hat in der Regel kein ausreichende Gewicht, um von der Anordung des Regelfahrverbotes absehen zu können (OLG Düsseldorf VRS 93, 202, 203; 93, 366).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.1998 - 5 Ss OWi 192/98
    Der Senat schließt sich dem an und verweist zu den Feststellungen, die nötig sind, wenn von dem Regelfahrverbot ausnahmsweise abgesehen werden soll, ergänzend auf seine Beschlüsse vom 25. Oktober 1995 (VRS 91 [1996), 136), 14. Juni 1996 (DAR 1996, 366 ), 11. Oktober 1996 (VRS 93 [1997], 202) und 6. Januar 1997 (VRS 93 [1997), 200).
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